Die forensische Entomologie gibt Kriminalisten und Rechtsmedizinern auf Grund der Leichenbesiedlung durch
Insekten Hinweise auf den Todeszeitpunkt (bzw. die Liegezeit der Leiche) und eventuell auf die Todesumstände.
Eine Reihe von Insekten sind Aasfresser (Necrophage Insekten) und benötigen für die Aufzucht Ihrer Nachkommen tote
Tiere, bzw. menschliche Leichen. Rechtmedizinisch-kriminalistisch bedeutsame Insekten sind insbesondere
- Schmeißfliegen (Calliphoridae),
- Fleischfliegen (Sacrophagidae),
- Echte Fliegen (Muscidae),
- Buckelfliegen (Phoridae),
- Käsefliegen (Piophilidae)
- Aaskäfer (Silphidae),
- Kurzflügler (Staphylinidae)
(diese fressen kein Aas, sondern ernähren sich u. a. von Fliegenmaden),
- Speckkäfer (Dermestidae).
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Der Ufer-Totengräber wird oft an schon
zerfallenden Leichen angetroffen
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Die Besiedlung der Leichen verläuft etwa folgendermaßen:
- Die Insekten sind zum Teil in der Lage über Hunderte von Metern Leichen zu riechen;
- In Abhängigkeit vom Verwesungsgrad suchen sie die Leichen auf und legen Ihre Eier ab,
vor allem in Wunden und Körperöffnungen;
- Die aus den Eiern schlüpfenden Larven entwickeln sich, indem sie Teile der Leiche verzehren;
- Schließlich verpuppen sich die Larven;
- Aus den Puppen schlüpfen neue erwachsene Insekten, dabei bleiben die Puppenhüllen zurück.
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Fliegenmaden besiedeln eine tote Forelle
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Die Dauer dieses Zyklus hängt von der Insektenart und von der Umgebungstemperatur der Leiche ab. Z. B. dauert
bei der Schmeißfliege der Zeitraum vom Schlupf der Larve (Made) bis zur Verpuppung bei 30° C nur 7 Tage, bei 12° C
aber über einen Monat oder aber die Larve stirbt ganz ab.
Nach dem Auffinden einer Leiche müssen vorhandene Insekten fotografisch dokumentiert, anschließend eingesammelt
und abgetötet werden. Larven werden oft lebend sichergestellt und im Labor bis zum erwachsenem Insekt weitergezogen, da
dann eine sichere Artbestimmung vorgenommen werden kann. Ein spezialisierter Entomologe kann aus der Art, der Größe
von Larven und unter Annahme des Temperaturverlaufs in der Vergangenheit die Liegezeit der Leiche bestimmen.
Aus der Art der Insekten kann man ermitteln, ob der Fundort dem Tatort entspricht.
Da die Insekten beim Verzehren der Leiche auch darin enthaltene Drogen oder Gifte mit aufnehmen und in
ihrem Körper anreichern, kann durch eine toxikologische Untersuchng der Insekten auf den Gehalt dieser Stoffe
in der Leiche geschlossen werden, auch wenn die Leiche schon zersetzt ist.
Findet man an einem Tatort ein mit Blut vollgesogenes Mückenweibchen, kann man durch DNA-Analyse dieses Blutes
auf anwesende Personen, eventuell auf den Täter schließen.
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